Psychotherapie

Allgemeine Informationen über Psychotherapie

Für Laien ist es oft schwierig, sich in der Vielzahl der angebotenen Therapieverfahren zurechtzufinden – zumal es neben rechtlich anerkannten und wirksamen Verfahren auch zahlreiche fragwürdige Angebote gibt. Eine erschöpfende Übersicht kann ich an dieser Stelle nicht leisten. Wer sich fundiert informieren möchte, dem sei das Buch „Grundkonzepte der Psychotherapie“ von Jürgen Kriz empfohlen; auch Wikipedia bietet einen gut recherchierten Überblick über die verschiedenen Therapierichtungen.

Die vier Richtlinienverfahren

In Deutschland erkennen die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen vier Verfahrensrichtungen als „Richtlinienverfahren“ an:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Therapie (seit Juli 2020 für Erwachsene, seit 2024 auch für Kinder und Jugendliche)

Bei einem kassenzugelassenen Therapeuten bzw. einer kassenzugelassenen Therapeutin können Sie sicher sein, dass eine Ausbildung in einem dieser vier Verfahren abgeschlossen wurde. Bei privat tätigen Behandler:innen ohne Kassenzulassung ist die Lage unübersichtlicher: Manche verfügen über eine anerkannte Ausbildung, rechnen aber nicht über die gesetzliche Krankenversicherung ab; andere haben eine nicht anerkannte Ausbildung durchlaufen, was die Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ unzulässig macht – auch wenn das in der Praxis nicht immer beachtet wird. Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich also.

Wie Verfahren anerkannt werden

Die Anerkennung der Richtlinienverfahren geht historisch stark auf die Interessenvertretung der jeweiligen Verbände zurück und weniger auf ein rein wissenschaftliches Auswahlverfahren. Heute prüft der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) neue Verfahren nach strengen wissenschaftlichen Kriterien. Während die klassischen Richtlinienverfahren automatisch als anerkannt gelten, müssen neuere Ansätze dieses Prüfverfahren durchlaufen – so auch die Systemische Therapie, die diesen Weg erfolgreich durchlaufen hat und seither als viertes Richtlinienverfahren gilt. Wissenschaftliche Anerkennung durch den WBP bedeutet aber nicht automatisch Kostenübernahme: Über die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen entscheidet zusätzlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der unter anderem auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und mitunter zu anderen Einschätzungen kommt als der WBP. So ist beispielsweise die Gesprächspsychotherapie wissenschaftlich anerkannt, wird aber – anders als die vier Richtlinienverfahren – von den gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall nicht als Kassenleistung übernommen.